Kurs:Funktionentheorie/Zerlegungssatz

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Einführung

Definitionsbereich: Umgebung eines Kreisringes mit den Radien r und R

Über die Cauchysche Integralformel werden in dem Zerlegungssatz zwei holomorphe Funktionen f2:Dr(zo) und f1:DR(zo) definiert, die dann für die Entwicklung in eine Laurent-Reihe verwendet.

Grundlegende Definitionen

Die folgenden grundlegende Definitionen werden für den Zerlegungssatz verwendet:

KrR(zo):={z:0r<|zzo|<R}
Kr(zo):={z:0r<|zzo|}
Dr(zo):={z:|zzo|<r}
Dr(zo):={z:|zzo|r}
γr,z0:[0,2π] mit tγr,z0(t)=zo+reit
Dr(zo)f(ξ)dξ:=γr,z0f(ξ)dξ

Zerlegungssatz für Kreisringe

Es sei G eine offene Menge mit einer auf einem Kreisring KrR(zo)={z:r|zzo|R}G holomorphen Funktion. Dann lässt sich f:KrR(zo) als f=f1+f2 in zwei holomorphen Funktion f1:DR(zo) und f2:Kr(zo) zerlegen. Die Zerlegung f=f1+f2 ist mit limzf2(z)=0 eindeutig.

Beweis

In dem Beweis werden Funktionen auf Kreisringen mit Mittelpunkt zo=0 betrachtet. Durch entsprechende Verkettung mit einer Verschiebung kann man den Zerlegungssatz für beliebige KrR(zo)={z:r|zzo|R} übertragen mit KrR(zo)G. Wir betrachten zunächst die Beweisidee des Zerlegungssatzes.

Beweisidee

  • Der Mittelpunkt zo=0 von Kreisringen ist ein Spezialfall, mit dem man die Aussage für beliebige Kreisringe zo verallgemeinern kann.
  • Definition eines Randzyklus über einen Kreisring mit zwei Integrationwegen über einen äußeren Rand und einen inneren Rand mit umgekehrter Orientierung.
  • Anwendung des Cauchy-Integralsatzes für Zyklen
  • Zerlegung des Integrals über einen Zyklus in die beiden Teilintegrationswege über den inneren und äßeren Rand.
  • Ein Teilintegral wird den Hauptteil, der Laurent-Entwicklung liefern und das andere Teilintegral wird den Nebenteil des Integrals liefern.

Eindeutigkeit der Zerlegung

Die Zerlegung ist im Allgemeinen nicht eindeutig, da man die Konstante nicht eindeutig zum Hauptteil oder zum Nebenteil zugeordnet werden kann. Die Zusatzbedingung für den Limes z liefert die Eindeutigkeit, da so die Konstante dem Nebenteil zugeordnet wird.

Beweis 1: Kreisringe mit Mittelpunkt 0

Wir betrachten holomorphe Funktionen auf Kreisringen um den Punkt zo. Der Punkt zo wird der Entwicklungspunkt der Laurent-Reihe mit (zzo)n mit n. Wir können uns zunächst auf Kreisringe um 0 (und damit um den Entwicklungspunkt 0) beschränken, da wir eine beliebige Funktion f:G mit zo und einem Kreisring KrR(zo)G in eine Funktion fzo:Gzo transformieren können mit

Gzo={zzo:zG} mit 0Gzo da zoG
fzo:Gzo mit fzo(z):=f(zzo)
KrR(0)Gzo da KrR(zo)G

Beweis 2: Definition des Randzyklus für den Kreisring

Wir definieren zwei Intergrationswege über den inneren und äußeren Rand des Kreisringes. Die beiden Integrationswege besitzen einen entgegengesetzten Umlaufsinn.

γ1:[0,2π] mit tγR,z0(t)=zo+Reit
γ2:[0,2π] mit tγr,z0(t)=zo+reit
Γ:=γ1+γ2

Beweis 3: Nullhomologer Zyklus

Wegen KrR(zo)={z:r|zzo|R}G ist Γ ein nullhomologer Zyklus, da nur innere Punkte des Kreisringes die Umlaufzahl 1 besitzen und alle inneren Punkte (und der Rand des Kreisringes) zu G gehören.

Beweis 4: Anwendung Cauchyintegralformel für Zyklen

Für zKrR(zo) gilt:

n(Γ,z)f(z)=12πiΓf(ξ)ξzdξ=12πi(γ1f(ξ)ξzdξ+γ2f(ξ)ξzdξ)

Beweis 5: Einsetzen für Integrationswege

Wegen n(Γ,z)=1 für zKrR(zo) gilt mit Einsetzen der Integrationswege:

f(z)=12πiDR(zo)f(ξ)ξzdξ=f1(z)+(12πiDr(zo)f(ξ)ξzdξ=f2(z))

Das Minuszeichen vor dem zweiten Integral entsteht durch den umgekehrten Umlaufsinn von γ2.

Beweis 6: Standardabschätzung

Wir betrachten den Limes des Integral |f2(z)| für z mit C:=max\limits ξDr(zo)|f(ξ)|

|f2(z)|=|12πiDr(zo)f(ξ)ξzdξ|Dr(zo)|f(ξ)ξz|dξ
Dr(zo)C|ξz|dξ2πrL(γ2)max\limits ξDr(zo)C|ξz|

Da es sich um eine Abschätzung nach oben handelt und die Vorfaktoren allesamt kleiner 1 sind, können diese einfach weggelassen werden.

Beweis 7: Grenzwertprozess für Standardabschätzung

Damit erhält man:

limz|f2(z)|limz2πrL(γ2)max\limits ξDr(zo)C|ξz|=0


Beweis 8: Taylorentwicklung mit Cauchykern

Die Reihenentwicklung erfolgt mit dem Cauchy-Kern auf dem rot markierten Konvergenzbereich:

f1(z)=12πiDR(zo)f(ζ)ζzdζ=12πiDR(zo)f(ζ)ζzo(zzo)dζ=12πiDR(zo)f(ζ)ζzo11zzoζzodζ=|zzoζzo|<112πiDR(zo)f(ζ)ζzon=0(zzoζzo)ndζ=n=0(12πiDR(zo)f(ζ)(ζzo)n+1dζ)an(zzo)n

(siehe auch Abelsches Lemma).

Beweis 9: Erweiterung des Defintionsbereichs auf das Kreiringinnere

Die Definitionsbereiche der beiden Funktionen ist bisher nur auf den Kreisring beschränkt.

Holomorphe Erweiterung 1 des Definitionsbereichs auf Kreisringen durch Taylorententwicklung

Wir erweitern zunächst die Funktion f1 schrittweise auf das Innere des Kreisrings.

Beweis 10: Entwicklungspunkt wandert auf inneren Kreis

Taylorententwicklung wandert auf einer Kreisbahn in KrR(zo). Mit der Cauchy-Intergralformel und der lokalen entwickelbarkeit in Potenzreihen/Taylorreihen.

Dadurch kann man die Funktion mit dem Indentitätsatz auf ein Gebiet als Vereinigung von dem (grün markierten) Kreisring und der (rot markierten) offenen Kreisscheibe erweitern. Gleichzeitig geht das Holomorphiekriterium mit ein, dass eine Funktion genau dann holomorph ist, wenn diese sich lokal in Potenzreihen auf einem Gebiet entwickeln lässt.

Beweis 11: Wandernde Kreisschreiben als Konvergenbereich von Potenzreihen

Kreisring

Beweis 11: Holomorphe Erweiterung - Kreisscheibe, Kreisring

Mit dem Identitätssatzes stimmen zwei holomorphe Funktionen über, wenn sie auf einer nicht-diskreten Menge übereinstimmen. Diese ist in diesem Fall der Kreisring G=KroRo.

Holomorphe Erweiterung 3

Der rote Kreisring ist die Erweiterung mit allen Kreisscheiben und Entwicklungspunkten auf der Spur.

Beweis 12: Konvergenzbereich der Potenzreihe

Auf den Integranden f1 kann man wieder mit dem Cauchy-Kern und der Vertauschbarkeit von Grenzwertprozessen eine Taylorreihe entwickeln. Diese Entwicklungen besitzen eine Kreisscheibe als Konvergenzbereich, wobei die für alle z im Inneren der Kreisscheibe die Reihe konvergiert (siehe Abelsches Lemma). Die folgende Abbildung zeigt die Erweiterung des Definitionsbereiche nach der Anwendung des Identitätssatzes auf die Kreisscheiben als Konvergenzbereich der Taylorentwicklung un dem Schnitt mit dem Kreisring KrR(zo). Die Schnittmenge ist jeweils eine nicht-diskreten Menge und die holomorphe Erweiterung auf die Vereinigung ist nach dem Identitätssatz eindeutig bestimmt.

Beweise 13: Konvergenzbereich iterativ erweitern

Erweiterter Definitionsberich bis zur Überdeckung des gesamten Inneren des Kreisringes weiterführen. Wiederholte Anwendung des Identitätsatzes für die holomorphe Erweiterung von f1.

Erweiterter Definitionsberich bis zur Überdeckung des Inneren weiterführen

Die Entwicklungspunkte der Taylorentwicklungen liegen nun auf ein kreisförmigen Integrations mit kleinerem Radius.

Beweis 14a: Transformation des Definitionsbereichs für den Hauptteil

Für den Hauptteil ersetzen wir die Funktione f2 durch h mit T(z):=zo+1z:

h(z):=(f2T)(z)=f2(T(z))=f2(zo+1z)

Mit der Transformation gilt:

|z|<1r|T(z)zo|>r

Damit kann man ein analoges Vorgehen für f1 auch auf die Erweiterung von h anwenden. Für h wird der Kreisring KR1r1(0) mit 0<R1:=1R<1r=:r1 betrachtet. Die Funktion h kann man auch für 0 holomorph fortsetzen. Allerdings wäre 0 durch die Transformation T nicht definiert in . Insgesamt kann man also f2 holomorph auf Kr(zo) erweitern.

Beweis 14b: Analoges Vorgehen für Hauptteil

Analog zur Erweiterung des Kreisringes von außen auf das Innere. Kann man die Kreisring auch auf das Äußere erweitern, indem man die Taylorentwicklung für das Intergral f2 wie bei der Cauchy-Integralformel vornimmt mit dem Cauchy-Kern. Hierbei muss man anmerken, dass der Entwicklungspunkt der Taylorentwicklung über die Spur von γR läuft und der Konvergenzbereich der Taylorentwicklung überdeckt die Spur γr des inneren Integrationsweges nicht, da sonst das Integral von f2 nicht definiert wäre.

Siehe auch

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