Stetigkeitssatz für lineare Abbildungen/Normierte Räume

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Stetigkeitssatz für lineare Abbildung - normierte Räumen

Seien (X,X) und (Y,Y) normierte Räume über dem Körper 𝕂 und

T:XY eine lineare Abbildungen, dann sind folgende Aussagen äquivalent:
  • (1) T ist stetig in jedem Punkt xX
  • (2) T ist stetig im Nullvektor 0XX
  • (3) Es existiert ein M>0 mit T(x)YM für alle xX mit xX1
  • (4) Es existiert ein M>0 mit T(x)YMxX für alle xX,

Alternative Formulierung von (3)

  • (3) Es existiert ein M>0 mit T(x)YM für alle xX mit xX1
  • (3a) Es existiert ein M>0 mit T(x)YM für alle xX mit xX=1
  • (3b) Es existiert ein M>0 mit supxX=1T(x)YM
  • (3c) Die Operatornorm T:=supxX=1T(x)Y<

Beweis

Ringschluss von (1) (2) (3) (4) (1)

Folgerung (1) nach (2)

klar, da der Nullvektor 0XX

Folgerung (2) nach (3)

Wir zeigen die Kontraposition.

  • Annahme: Es exisitiert eine Folge (xn)n aus der abgeschlossenen Einheitskugel B1X(0X), die eine unbeschränkte Bildfolge (T(xn))n mit limnT(xn)Y=+ besitzt.
  • Wir folgern dann, dass T in dem Nullvektor 0XX nicht stetig ist.


Folgerung (2) nach (3) - Teil 1

Annahme, dass die Menge {T(x)Y | xXxX1} unbeschränkt ist. D.h. es gibt eine Folge (xn)n(X{𝟘X}) mit dem Nullvektor 𝟘XX mit

T(xn)Yn und 0<xnX1 .

Mit dieser unbeschränkten Bildfolge in Y erzeugen wir nun ein Nullfolge in (xn^)n in X, dessen Bildfolgenglieder T(xn^) auf dem topologischen Rand der Einheitskugel B1Y(0Y) liegen.

Folgerung (2) nach (3) - Teil 2

Wir definierten die Folgenglieder xn^ über die xn aus Teil 1 wie folgt.

(xn^)n=(1T(xn)Yxn)n(X{𝟘X})

Damit ist die Folge (xn^)n(X{𝟘X} eine Nullfolge in X, denn es gilt:

1T(xn)YxnX=1T(xn)YxnX1nxnX11nn0

Folgerung (2) nach (3) - Teil 3

Auf der anderen Seite liegen die Folgenglieder der Bildfolge T(xn^) auf dem Rand der Einheitskugel in Y und kann daher keine Nullfolge in Y sein, denn es gilt:

T(xn^)Y=T(1T(xn)Yxn)Y=Tlin1T(xn)YT(xn)Y=Normhom1T(xn)YT(xn)Y=1

Folgerung (2) nach (3) - Teil 4

Wenn also (xn^)n(X{𝟘X} gegen den Nullvektor 𝟘X aus X muss bei einer im Nullvektor 𝟘XX linearen Abbildung T auch die Bildfolge (T(xn^))n gegen den Nullvektor 𝟘Y konvergieren. Da aber die Bildfolgenglieder T(xn^) auf dem Rand der Einheitskugel in Y liegen, kann die Bildfolge (T(xn^))nY nicht gegen den Nullvektor 𝟘YY konvergieren. Damit ist die lineare Abbildung T in 0X nicht stetig.

Folgerung (3) nach (4) - Fallunterscheidung

Nach Voraussetzung gilt (3), d.h.: Es existiert ein M>0 mit T(x)YM für alle xX mit xX1. Man wählt für das gesucht M>0 der Aussage (4) das durch Aussage (3) gegebene M>0 und betrachtet die Fallunterscheidung für x=0X und x=0X:

Folgerung (3) nach (4) - Fall 1

In Fall 1 weisen wir nach, dass due Ungleichung (4) für den Nullvektor 0XX efüllt ist. Es gilt:

T(0X)Y=0YY=0=0XX=M0XX

Folgerung (3) nach (4) - Fall 2.1

In Fall 2 sei nun x=0X und xX beliebig gewählt. Dann liegt der Vektor x^:=xxX auf dem topologischen Rand der abgeschlossenen Einheitskugel B1X(0X) in X, denn es gilt:

x^X=xxXX=xXxX=1

Folgerung (3) nach (4) - Fall 2.2

Da nun x^X1 erfüllt ist, kann die Aussage (3) auf x^:=xxX angewendet werden und man erhält:

MT(x^)Y=T(xxX)Y=Tlin1xXT(x)Y=Normhom.|1xX|T(x)Y=1xXT(x)Y

Insgesamt erhält man (3): MT(x^)Y=1xXT(x)Y bzw. T(x)YMxX

Folgerung (4) nach (1) - Teil 1

  • Nach Voraussetzung gelte (4), d.h. es existiert ein M>0 mit T(x)YMxX für alle xX.
  • Wir zeigen nun, dass die lineare Abbildung T in einem beliebigen Punkt xoX stetig ist.d

D.h. wir zeigen, dass aus limnXxn=xo auch die Konvergenz der Bildfolge limnYT(xn)=T(xo) gegen T(xo) erfüllt ist. Über dem Limes steht die Norm, bzgl. der die Konvergenz formuliert wird. Dies ist in unendlichdimensionalen Vektorräumen notwendig, da dort Normen nicht notwendigerweise äquivalent sind.

Folgerung (4) nach (1) - Teil 1

Für den Nachweis der Stetigkeit von T in jedem Punkt aus X sei nun x0X beliebig gewählt. Ferner sei ein Folge (xn)nX in X mit limnXxn=xo gegeben, die also gegen x0X bzgl. der Norm X konvergiert. Für den Nachweis der Konvergenz der Bildfolge (T(xn))nY gegen T(x0)Y verwenden man die Linearität und die Einschachtelung der Bildfolge durch Verwendung der Ungleichung (4).

Folgerung (4) nach (1) - Teil 2

Für den Nachweis der Konvergenz der Folge (T(xn))nY gegen T(x0)Y wird Abstand zwischen Folgengliedern T(xn) und T(xo) wie folgt abgeschätzt:

0T(xn)T(x0)Y=Tlin.T(xnx0)Y(4)Mxnx0Xn0,

da (xn)nX in X gegen x0X konvergiert und mit xnx0Xn0 durch Abschätzung auch T(xn)T(x0)Yn0 konvergiert.

Ringschluss

Damit wurde mit dem Ringschluss die Äquivalenz der Aussagen (1)-(4) nachgewiesen.

Siehe auch

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