Kurs:Nichtlineare Partielle Differentialgleichungen/Nichtlineare elliptische Systeme/Maximumprinzipipien für das H-Flächensystem
Satz 1 (Jägersches Maximumprinzip)
- Die Funktion genüge den Ungleichungen
- und seien zwei Lösungen des H-Flächensystems
- Wir setzen
- Dabei gelte für alle mit
- Behauptung: Dann genügt der linearen, elliptischen Differentialgleichung
Satz 2 (Geometrisches Maximumprinzip von E. Heinz)
- Sei die Funktion eine Lösung der Differentialgleichung
- Die Kleinheitsbedingung
- sei erfüllt und es gelte
- Behauptung: Dann folgt
Beweis
Die Hilfsfunktion genügt der Differentialungleichung
Das Maximumprinzip für subharmonische Funktionen liefert die Behauptung.
q.e.d.
Satz 3 (Jägersche Abschätzung)
- Die Funktion genüge (1) und wir setzen
- Weiter seien zwei Lösungen des H-Flächensystems (2) mit
- Zusätzlich gelte und .
- Behauptung: Dann haben wir für alle die Ungleichung
Beweis
Wir wollen auf die Funktionen und das geometrische Maximumprinzip mit anwenden. Dazu bemerken wir, dass genau dann gilt, wenn
bzw. richtig ist und letzteres ist offenbar immer erfüllt. Satz 2 liefert also
Auf die Hilfsfunktion aus Satz 1 wenden wir nun das Hopfsche Maximumprinzip an und erhalten (8).
Satz 1 (Jägersches Maximumprinzip)
- Die Funktion genüge den Ungleichungen
- und seien zwei Lösungen des H-Flächensystems
- Wir setzen
- Dabei gelte für alle mit
- Behauptung: Dann genügt der linearen, elliptischen Differentialgleichung
Satz 2 (Geometrisches Maximumprinzip von E. Heinz)
- Sei die Funktion eine Lösung der Differentialgleichung
- Die Kleinheitsbedingung
- sei erfüllt und es gelte
- Behauptung: Dann folgt
Beweis
Die Hilfsfunktion genügt der Differentialungleichung
Das Maximumprinzip für subharmonische Funktionen liefert die Behauptung.
q.e.d.
Satz 3 (Jägersche Abschätzung)
- Die Funktion genüge (1) und wir setzen
- Weiter seien zwei Lösungen des H-Flächensystems (2) mit
- Zusätzlich gelte und .
- Behauptung: Dann haben wir für alle die Ungleichung
Beweis
Wir wollen auf die Funktionen und das geometrische Maximumprinzip mit anwenden. Dazu bemerken wir, dass genau dann gilt, wenn
bzw. richtig ist und letzteres ist offenbar immer erfüllt. Satz 2 liefert also
Auf die Hilfsfunktion aus Satz 1 wenden wir nun das Hopfsche Maximumprinzip an und erhalten (8).
q.e.d.