Kurs:Nichtlineare Partielle Differentialgleichungen/Nichtlineare elliptische Systeme/Globale Abschätzungen für nichtlineare Systeme

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Satz 1 (Globale C1+α-Abschätzung)

Sei 𝔵=𝔵(ξ,η) eine Lösung von
(1) 𝔵=𝔵(ζ)=(x1(ξ,η),,xn(ξ,η))C2(E,n)C1(E,n),|Δ𝔵(ξ,η)|a|𝔵(ξ,η)|2+b fu¨r alle (ξ,η)E,|𝔵(ξ,η)|M fu¨r alle (ξ,η)E,𝔵(ξ,η)=0 fu¨r alle (ξ,η)E
mit aM<1 und es sei α(0,1) gewählt. Dann gibt es eine Konstante C=C(a,b,M,α), so dass gilt
(2) 𝔵C1+α(E)C(a,b,M,α).

Beweis

1. Mit der Methode von Satz 1 aus §2 wollen wir |𝔵| in E nach oben abschätzen. Wir betrachten hierzu die Funktion

(3) ϕ(ζ):=|𝔵ζ(ζ)|=12|𝔵(ζ)|,ζE,

welche in einem Punkt ζ0E ihr Maximum annimmt. Zu diesem Punkt ζ0E gibt es ein μ[0,2π) und einen Punkt w0J+, so dass gμ(w0)=ζ0 richtig ist. Wir halten nun den Winkel μ fest und unterdrücken den Index. Mit der Abbildung

(4) gμ(w):=eiμg(w)

führen wir in 𝔵=𝔵(ξ,η) der neuen Parameter (u,v) ein und spiegeln 𝔵g(u,v) an der Achse v=0:

(5) 𝔵^(u,v):={𝔵g(u,v),w=u+iv+𝔵g(u,v),w=u+iv:={w~:Imw~<0}.

Eine einfache Rechnung zeigt

𝔵^(u,v)C2(+)C1(+)C0()
supu+iv|𝔵^(u,v)|M,𝔵^(u,0)=0 für alle u,
|Δ𝔵^(u,v)|a|𝔵^(u,v)|2+bβ2 für alle w=u+ivΩ+Ω,

wobei wir noch Ω:={w:wΩ+} gesetzt haben. Wir wählen nun R=1 fest und ϑ(0,1) beliebig. Wie in Hilfssatz 2 aus §2 schätzen wir dann die Energie

Bϑ(w0)|𝔵^(u,v)|2dudv

ab.

2. Wir gehen nun über zur gespiegelten komplexen Ableitungsfunktion

(6) 𝔷(w):={i𝔵^w(w),wB1(w0)+i𝔵^w(w),wB1(w0).

Diese ist stetig in B1(w0) und genügt der DUGL

(7) |𝔷w(w)|a|𝔷(w)|+b4β2 für alle wB1(w0).

Die Integraldarstellung von Pompeiu-Vekua aus Kapitel IV, §5, Satz 1 gilt dann auch für 𝔷, d. h. wir haben

(8) 𝔷(w0)=12πiBϑλ(w0)𝔷(w)ww0dw1πBϑλ(w0)𝔷w(w)ww0dudv

mit beliebigen ϑ,λ(0,1). Zur Herleitung dieser Formel integriert man getrennt in ±; da 𝔷 stetig auf ist, heben sich die Kurvenintegrale auf der reellen Achse gegenseitig weg.
Es gibt nun ein λ=λ(ϑ)[14,12], so dass das Cauchyintegral von 𝔷 wie folgt abgeschätzt werden kann:

(9) |12πiBλϑ(w0)𝔷(w)ww0dw|c1(a,b,M)ϑlogϑ+b8β2+a2ϑsupwBϑ(w0)|𝔷(w)|2

mit der Konstante

c1(a,b,M):=8M2+b8β2Mlog41aM.

Wir ermitteln aus der DUGL (7) die Ungleichung

(10) |1πBλϑ(w0)𝔷w(w)ww0dw|aϑsupwBϑ(w0)|𝔷(w)|2+b4β2.

3. Wegen

|𝔷(w)|=|𝔵^w(w)|=|𝔵ζg(w)||g(w)|,w+

entnehmen wir

(11) β|g'μ(w)|1β für alle wΩ+ und alle μ[0,2π)

die Ungleichung

(12) β|𝔷(w)|ϕ(g(w))1β|𝔷(w)| für alle wBϑ(w0)+.

Aus (8)-(10) erhalten wir die dann die Abschätzung

ϕ(ζ0)=ϕ(g(w0))1β|𝔷(w0)|c1(a,b,M)βϑlogϑ+3b8β3+3a2βϑsupwBϑ(w0)|𝔷(w)|2
c1(a,b,M)βϑlogϑ+3b8β3+3a2β3ϑsupwBϑ(w0)+ϕ(g(w))2c1(a,b,M)βϑlogϑ+3b8β3+3a2β3ϑϕ(ζ0)2.

Wir haben also die Ungleichung

(13) ϕ(ζ0)c1(a,b,M)βϑlogϑ+3b8β3+3a2β3ϑϕ(ζ0)2 für alle 0<ϑ<1.

4. Wie in Teil 3 des Beweises von Satz 1 aus §2 ermittelt man aus (13) eine Konstante C1=C1(a,b,M), so dass

(14) supζE|𝔵(ζ)|=2supζEϕ(ζ)C1(a,b,M)

erfüllt ist. Wendet man auf 𝔵w die in E gültige Darstellungsformel (8) an, so findet man wie im Beweis von Satz 2 aus §2 zu gegebenem α(0,1) eine Konstante C(a,b,M,α), so dass

(15) |𝔵(ζ1)𝔵(ζ2)|C2|ζ1ζ2|α für alle ζ1,ζ2E

gültig ist. Die Behauptung (2) entnehmen wir nun den Ungleichungen (14) und (15).