Kurs:Funktionentheorie/Identitätssatz

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Der Identitätssatz ist eine Aussage über holomorphe Funktionen, er besagt, dass sie schon unter relativ schwachen Voraussetzungen eindeutig festgelegt ist.

Aussage

Sei U ein Gebiet. Für zwei holomorphe Funktionen f,g:U sind äquivalent:

  • (1) f=g (d.h. f(x)=g(x) für alle xU)
  • (2) Es gibt ein z0U mit f(n)(z0)=g(n)(z0) für alle no.
  • (3) Die Menge {zU:f(z)=g(z)} hat unendlich viele Elemente mit einen Häufungspunkt in U.

Beweis

Durch Betrachtung von fg dürfen wir o. E. annehmen, dass g=0. Äquivalent zu der Aussage des Satzes wird nur der Beweis für folgende 3 Aussage geführt:

  • (N1) f=0 (d.h. f(x)=0 für alle xU)
  • (N2) Es gibt ein z0U mit f(n)(z0)=0 für alle no.
  • (N3) Die Nullstellenmenge Nf:={zU:f(z)=0} hat unendlich viele Elemente mit einem Häufungspunkt in U

Beweistyp

Der Beweis der Äquivalenz erfolgt über eine Ringschluss

(1)(2)(3)(1)

Beweis (N1) nach (N2)

(N1) (N2) ist offensichtlich richtig, wenn man zu der Nullfunktion f die n-ten Ableitung betrachtet.

Beweis (N2) nach (N3)

Gelte nun (N2). Betrachte ein Potenzreihenentwicklung f(z)=n=0an(zz0)n in Br(z0) mit r>0. Es ist an=f(n)(z0)n!=0 für alle n. Also ist f|Br(z0)=0, es folgt (N3).

Beweis (N3) nach (N1) - Widerspruchsbeweis

Zu dem Beweisschritt (N3) (N1) wird als Widerspruchsbeweis geführt. Es wird angenommen, dass die Nullstellenmenge eine Häufungspunkt besitzt und f nicht die Nullfunktion ist.

Beweis 1 - (N3) nach (N1) - Potenzreihenentwicklung um Häufugspunkt

Gelte nun (N3), d. h. die Menge Nf der Nullstellen von f habe einen Häufungspunkt z0U. Es gebe also eine Folge (zn)U mit znz0 und f(zn)=0 sowie znz0, für alle n. Sei nun f(z)=n=0an(zz0)n die Potenzreihenentwicklung von f um z0.

Beweis 2 - (N3) nach (N1) - Potenzreihenentwicklung

Angenommen, es gäbe ein n mit an0, dann gäbe es wegen der Wohlordnungseigenschaft von auch ein kleinstes solches n. Es wäre

f(z)=(zz0)nk=0an+k(zz0)k,|zz0|<r,an0

Beweis 3 - (N3) nach (N1) - Potenzreihenentwicklung

Für jedes i wäre also

0=f(zi)=(ziz0)nk=0an+k(ziz0)k

Beweis 4 - (N3) nach (N1) - Grenzwertprozess

Wegen ziz0 und limizi=z0 erhält man:

0=k=0an+k(ziz0)kan,i

Da an+k(ziz0)k0 für alle k>0 für i. Dies steht im Widerspruch zu an0. Also ist an=0 für alle n und damit f(n)(z0)=0 für alle n, d. h. (N2) gilt.

Beweis 5 - (N3) nach (N1) - V abgeschlossen

Gilt (N2), setze V:=n0{zU|f(n)(z)=0}. V ist als Durchschnitt von abgeschlossen Mengen abgeschlossen in U, da die f(n) stetig sind und damit Urbilder von abgeschlossenen Mengen (hier {0}) wieder abgeschlossen sind.

Beweis 6 - (N3) nach (N1) - offen

V ist aber zugleich auch offen in U, da in jedem wV die Potenzreihenentwicklung von f um w verschwindet, also ist f lokal um w gleich 0. Wegen z0V ist V nichtleer und damit V=U wegen des Zusammenhangs von U.

Beweis 7 - von (N1)-(N3) zu (1)-(3)

Die Aussage des Identitätssatzes (1)-(3) erhält man dann für beliebige g:U und h:U, wenn man (N1)-(N3) auf f:=gh anwendet.

Siehe auch

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en:Complex Analysis/Identity Theorem