Kurs:Gewöhnliche Differentialgleichungen/2.2 Abhängigkeit der Lösung von Anfangswerten

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Abhängigkeit der Lösung von Anfangswerten

Wir betrachten nun zwei Anfangswertaufgaben, die sich nur in den Anfangswerten unterscheiden, y=f(t,y),y=f(t,y),y(t0)=y0,y(t0)=z0.

Sei die Funktion f auf der rechten Seite Lipschitz stetig. Wir bezeichnen die entsprechende Lösungen dieser zwei Aufgaben in Abhängigkeit von den Anfangswerten als y(t;y0), z(t;z0). Nun schätzen wir die m-Norm , m1, des Unterschiedes dieser zwei Lösungen mithilfe der Gleichung (2.1), der Dreiecksungleichung der Norm, der Lipschitz-Stetigkeit von f und des Lemmas 2.1 ab, y(t;y0)z(t;z0)m=y0+t0tf(s,y(s))dsz0t0tf(s,z(s))dsmy0z0m+t0tf(s,y(s))dst0tf(s,z(s))dsmy0z0m+Lt0ty(s)z(s)mds.

Nun benutzen wir das folgende bekannte Lemma



Lemma 2.2 (Gronwall)

Sei ϕ:I stetig und es gelte für jedes α,β0, dass 0ϕ(t)α+βt0tϕ(s)dst0. Dann ist ϕ(t)αeβ(tt0)tI.




Beweis.

Für den Beweis siehe L. Grüne, O. Junge, Gewöhnliche Differentialgleichungen. Eine Verallgemeinerung findet sich z.B. in L.C. Evans, Partial Differential Equations, Appendix B.j, B.k. ◻


Nun bezeichnen wir in obiger Abschätzung ϕ(s):=y(s)z(s)m, α:=y0z0m und β:=L. Mit Anwendung des Gronwall Lemmas erhalten wir schließlich die Abschätzung y(t;y0)z(t;z0)my0z0meL(tt0)y0z0meL(Tt0).

Diese Abschäzung heißt auch stetige Abhängigkeit der Lösung von den Anfangsdaten und es folgt die Eindeutigkeit für y0=z0.