Kurs:Funktionentheorie/Ungleichungen

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Einführung

Ungleichungen sind ein wesentliches Hilfsmittel um zentrale Aussage in der Funktionentheorie zu zeigen. Da keine vollständige/totale Ordnung besitzt, muss man für Abschätzungen auf den Betrag der Funktionen übergehen.

Ungleichung für Summe von Realteil- und Imaginärteil - UG-RI

Sei f:[a,b] stückweise stetig mit f1:[a,b], f2:[a,b] und f=f1+if2, dann gilt:

|abf(t)dt|ab|f1(t)|dt+ab|f2(t)|dt

Aufgabe - UG-RI

Führen Sie den Beweis für UG.RI aus. Der Beweis erfolgt durch Zerlegung in Realteilfunktion und Imaginärteilfunktion, Linearität des Integrals und der Anwendung der Dreiecksungleichung.


Ungleichung für Betrag im Integrand - UG-BI

Sei f:[a,b] stückweise stetig, dann gilt:[1]

|abf(t)dt|ab|f(t)|dt

Beweis - UG-BI

Der Beweis wird über eine Fallunterscheidung geführt mit:

  • (BI-1) abf(t)dt=0
  • (BI-2)abf(t)dt=0

Fall - (BI-1)

Mit abf(t)dt=0 folgt |abf(t)dt|=0. Da |f(t)|0 folgt ab|f(t)|dt0 und man erhält:

|abf(t)dt|=0ab|f(t)|dt

Fall - (BI-2)

Das Integral β=abf(t)dt ist eine komplexe Zahl mit β=0, für die gilt mit |β|=ββ:

|β|=|β|2|β|=ββ|β|=β|β|α:=β=αβ

Fall - (BI-2) - Schritt 1

Mit β=0 erhält durch die Anwendung der Linearität des Integrals:

|β|=αβ=αabf(t)dt=abαf(t)dt


Fall - (BI-2) - Schritt 3

Sei g:=αf und g:[a,b] stückweise stetig mit g1:[a,b], g2:[a,b] und g=g1+ig2, dann gilt mit der Linearität des Integrals:

𝔢(abg(t)dt)=𝔢(abg1(t)dt+iabg2(t)dt)=𝔢(abg1(t)dt)=abg1(t)dt=ab𝔢(g1(t))dt

Fall - (BI-2) - Schritt 4

Weil |β|=abαf(t)dt gilt, erhält man mit der obigen Rechenregel aus Schritt 3 für den Realteil:

|β|=𝔢(abαf(t)dt)=ab𝔢(αf(t))dt

Fall - (BI-2) - Schritt 5

Die folgende Realteilabschätzung gegen den Betrag einer komplexen Zahl z

𝔢(z)=z1|z1|=z12z12+z22=|z|

für z=z1+iz2 wird nun auf den Integranden des obigen Integrals 𝔢(αf(t)) angewendet.

Fall - (BI-2) - Schritt 6

Die folgende Abschätzung ergibt analog zu Schritt 5 über die Linearität des Integrals

|β|=ab𝔢(αf(t))dtab|αf(t)|dt=|α|ab|f(t)|dt

Fall - (BI-2) - Schritt 7

Da |α|=|β|β||=|β||β|=1 gilt, erhält man insgesamt die gesuchte Abschätzung:

|abf(t)dt|=αab|f(t)|dt|α|ab|f(t)|dt=ab|f(t)|dt

q.e.d.

Ungleichung für die Abschätzung über Integrationswegen

Sei γ:[a,b] ein Integrationsweg und f:U auf der Spur von γ stetige Funktion (Spur(γ):={γ(t):t[a,b]}U). Dann gilt:

|γf(z)dz|maxzSpur(γ)|f(z)|(γ)

Dabei ist (γ)=ab|γ(t)|dt die Länge des Integrals.

Beweis

Durch Verwendung der obigen Abschätzung nach oben durch |f(z)dz|maxzSpur(γ)|f(z)| und der Verwendung des Ungleichung (UG-BI) erhält man.

|γf(z)dz|UGBIab|f(γ(t))γ(t)|dt=ab|f(γ(t))||γ(t)|dtabmaxzSpur(γ)|f(z)|M:=|γ(t)|dt=Mγ|γ(t)|dt=M(γ)

Siehe auch

Literatur

  1. Funktionentheorie, Fischer, W., Lieb, W. (1988) Vieweg, S. 37

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en:Complex Analysis/Inequalities